BERLINER KATZENSERVICE mobile Katzenbetreuung seit 2011

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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Die Auftragnehmerin übernimmt entsprechend schriftlicher Vertragsabsprache (Tierbetreuungsvertrag) die aufgeführten Pflegeleistungen für den festgelegten Zeitraum. 

 

2. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich das Tier bzw. die Tiere artgerecht und verhaltensgerecht zu betreuen und das Tierschutzgesetz zu beachten sowie die anvertrauten Räume mit größter Sorgfalt zu behandeln. Wertsachen, Schmuck und Bargeld müssen verschlossen und unzugänglich aufbewahrt werden. (Nach Rückkehr des Auftraggebers aus dem Urlaub, etc. verpflichtet er sich innerhalb von 24 Stunden mit der Auftragnehmerin Kontakt aufzunehmen).

 

3. Der Auftraggeber hat, wenn nicht anders vereinbart, dafür zu sorgen, dass alle notwendigen Utensilien (Futter, Einstreu, Medikamente etc.) in ausreichender Menge für die Betreuung des Tieres zur Verfügung stehen. Erforderliche Nachkäufe der vorgenannten Mittel werden mit den dazugehörigen Belegen zusätzlich in Rechnung gestellt.

 

4. Der Auftraggeber versichert, dass die zu betreuenden Tiere die notwendigen Impfungen erhalten haben, entwurmt und gesund sind. Eventuelle Erkrankungen müssen mitgeteilt werden.

 

5. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, den Schlüssel an keine unbefugten Personen weiterzureichen und nach Beendigung der Betreuung alle anvertrauten Gegenstände unaufgefordert an den Auftraggeber zurückzugeben.

 

6. Sofern ein Tier während der Betreuungszeit erkrankt, ist die Auftragnehmerin berechtigt, mit dem Tier einen Tierarzt oder eine Notfallklinik aufzusuchen. Sollte die Behandlung von einem bestimmten Tierarzt gewünscht sein, wird dies im Vertrag vermerkt. Sollte der angegebene Tierarzt nicht zu erreichen sein, wird das Tier beim nächst erreichbaren Tierarzt vorgestellt. Die Auftragnehmerin versucht, den Auftraggeber in solchen Fällen unverzüglich zu informieren. Dem Auftraggeber obliegt dann die Entscheidung über die weitere Behandlung des Tieres. Ist eine Kontaktaufnahme mit dem Auftraggeber nicht möglich, so entscheidet die Auftragnehmerin in Absprache mit dem Tierarzt über die erforderliche Behandlung. Die entstehenden Kosten werden dem Auftraggeber zusätzlich anhand von Quittungen in Rechnung gestellt.

 

7. Ohne Zustimmung des Auftraggebers wird Dritten kein Zugang zur Wohnung gewährt. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, die übergebenen Schlüssel sicher und für Dritte unzugänglich aufzubewahren.

 

8. Der Auftraggeber hält die Auftragnehmerin von allen durch das
Tier verursachten Haftpflichtschäden und deren Folgen frei.

 

9. Eine Haftung für Sach- und Vermögensschäden wird ausgeschlossen, sofern der Auftragnehmerin keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorgeworfen werden kann. Darunter fallen auch das Abhandenkommen, Erkrankungen und der Tod eines Tieres.

 

10. Die Auftragnehmerin respektiert die Privat- und Persönlichkeitssphäre des Auftraggebers. Daher werden bei der Verarbeitung der persönlichen Daten die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten. Persönliche Daten werden nur dann gespeichert, wenn dieser der Auftraggeber an die Auftragnehmerin von sich aus, im Rahmen eines Auftrages angeben. Die Auftragnehmerin nutzt die persönlichen Daten des Auftraggebers ausschließlich zu Zwecken der Kundenverwaltung. Die Daten werden in einem Notfall an zuständige Behörden (Polizei u.s.w.) oder an den behandelnden Tierarzt weitergegeben.

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